Technologietransfer und Recht
Die Arbeitsgruppe Technologietransfer und Recht umfasst die Arbeitsbereiche Technologietransfer, Recht, Wissenschaftliche Bibliothek und Dokumentation sowie die Ausländerbetreuung.
Technologietransfer
Das IPK verfügt mit der Arbeitsgruppe Technologietransfer und Recht seit dem Jahr 2002 über eine eigene Technologietransferstelle.
Die im Aufgabenbereich Technologietransfer tätigen Mitarbeiter(innen) sind dafür verantwortlich, die vertraglichen Rahmenbedingungen für eine Zusammenarbeit sowohl mit der industriellen Forschung als auch mit akademischen Forschungspartnern zu schaffen sowie die am IPK generierten Forschungsergebnisse auf ihre industrielle Anwendbarkeit und ihr wirtschaftliches Potential hin zu prüfen. Wirtschaftlich verwertbare Forschungsergebnisse werden vor ihrer Verbreitung in geeigneter Weise schutzrechtlich gesichert und anschließend interessierten Wirtschaftspartnern zu marktüblichen Bedingungen zur Verfügung gestellt.
Großer Wert wird auf die frühzeitige und umfassende Verzahnung von wissenschaftlichem und kaufmännisch-rechtlichem Sachverstand gelegt.
Daher ist die Arbeitsgruppe regelmäßig bereits im Vorfeld verwertungsrelevanter wissenschaftlicher Projekte aktiv in deren Planung einbezogen, informiert über die Konditionen nationaler oder internationaler Förderprogramme, empfiehlt projektspezifische Schutzrechtsstrategien und diskutiert mögliche Verwertungsoptionen mit den verantwortlichen Wissenschaftlern und externen Partnern.
Jährlich werden auf diese Weise etwa 30-40 Einzelprojekte betreut und wird eine Vielzahl projektbegleitender vertraglicher Vereinbarungen ausgearbeitet bzw. geprüft und verhandelt.
Aus der Verwertung von Forschungsergebnissen generierte Mehreinnahmen des IPK werden ganz überwiegend zur Finanzierung der Forschungsaktivitäten des IPK verwandt.
Eine weitere zentrale Aufgabe der Arbeitsgruppe Technologietransfer und Recht ist die Koordination der Patentangelegenheiten des Institutes und die Weiterentwicklung einer aktiven Patentpolitik sowie die Bearbeitung aller anfallenden Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes. In diesem Zusammenhang ist die Arbeitsgruppe erster Ansprechpartner für alle Fragen zum Arbeitnehmererfinderrecht und betreut die Erfindungsmeldungen der wissenschaftlichen Mitarbeiter.
Recht
Im Bereich Recht übernimmt die Arbeitsgruppe Technologietransfer und Recht die juristische Beratung der einzelnen Arbeitsgruppen in der Abteilung Verwaltung und Zentrale Dienste. Dabei werden insbesondere die folgenden Aufgaben- bzw. Kompentenzschwerpunkte adressiert:
- Arbeits- und Dienstrecht, Wissenschaftsrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht (insbesondere Beihilferecht)
- Urheberrecht, Datenschutz- und Datensicherheitsrecht
- Allgemeines Zivilrecht (insbesondere Vergabe-, Werkvertrags- und Mietrecht)
- Ausländerrecht
- Internationales Recht