Das Europäische Parlament hat am Mittwoch eine Neuregelung des europäischen Gentechnikrechtes beschlossen. Damit wird die Anwendung sogenannter „Neuer Genomischer Techniken“ (NGT) wie der Genschere CRISPR Cas deutlich vereinfacht. Der Einigung vorausgegangen war ein jahrelanger Abstimmungsprozess.

„Wir begrüßen die heutige Entscheidung außerordentlich. Der Beschluss ist eine ideale Voraussetzung für die Umsetzung der „Hightech Agenda Deutschland“ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), die beschleunigte Züchtungsverfahren wie die NGT ausdrücklich fördern möchte“, sagte Prof. Dr. Nicolaus von Wirén, Geschäftsführender Direktor des IPK Leibniz-Institutes. „Ich bin außerdem überzeugt, dass der Beschluss dem Forschungsstandort Europa Auftrieb geben wird, und freue mich, dass das Parlament viele Empfehlungen aus der Wissenschaft aufgenommen hat.“ So setzt sich neben der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft seit Jahren schon für die NGT ein.
Die EU-Kommission hatte bereits im Jahr 2023 ihre Gesetzesinitiative zur Regulierung der NGT in der Pflanzenforschung und -züchtung vorgestellt. Der bisherige gesetzliche Rahmen für gentechnisch veränderte Pflanzen sei, so die EU-Kommission, nicht mehr geeignet, NGT zu regulieren. Auch aus Sicht der Wissenschaft passen die bisherigen Regelungen, die im Kern in der Freisetzungsrichtlinie von 2001 festgeschrieben sind, nicht mehr zu den neuen biotechnologischen Methoden. Mit der Entscheidung des Parlaments kommt das Gesetzgebungsverfahren nun zu einem erfolgreichen Abschluss. Es folgt eine zweijährige Implementationsphase, bevor die Regeln im Sommer 2028 tatsächlich EU-weit in Kraft treten.
Dann gibt es zwei Kategorien für Pflanzen, die unter Anwendung der NGT entstanden sind. Kategorie 1 gilt für Pflanzen mit genetischen Veränderungen (Mutationen), die auch spontan oder durch herkömmliche Züchtungsmethoden entstehen könnten. Diese Pflanzen sollen nach Anzeige bei den zuständigen nationalen Behörden weitgehend genauso behandelt werden wie konventionell gezüchtete Pflanzen. Pflanzen mit komplexeren Veränderungen fallen in die Kategorie 2. Dafür ist nunmehr eine Regulierung vorgesehen, die sich an der bisherigen Gentechnikregulierung orientiert. Eine Ausnahme bilden Herbizidtoleranzen, die grundsätzlich unter die bestehende Gentechnikrichtlinie fallen. Auch Pflanzen, in die Gene aus fremden Arten übertragen wurden, sogenannte transgene Pflanzen, fallen weiterhin unter die bisherige Gentechnikregulierung.
„Damit räumt die EU dem Einsatz der NGT für das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele höchste Priorität ein“, sagte Prof. Dr. Nicolaus von Wirén. „Es geht jetzt darum, diese Technologie zum Nutzen und Wohl der Gesellschaft und der Umwelt einzusetzen.“
Schon seit Jahrzehnten sind Methoden der genetischen Veränderung von Kulturpflanzen – die Mutagenese durch Bestrahlung oder Chemikalien – von der Regulierung und Kennzeichnung nach Gentechnikrecht ausgenommen, obwohl auch Produkte dieser Techniken nach dem EU-Recht als gentechnisch verändert gelten. „Es ist deshalb konsequent, dass Pflanzen mit vergleichbaren genetischen Veränderungen, die mittels NGT erreicht wurden, genauso behandelt werden wie Pflanzen, deren Entstehung auf diesen herkömmlichen Mutagenese-Verfahren beruht“, sagte der Geschäftsführende Direktor des IPK. Gleiche Pflanzen werden also künftig gleich reguliert. „Damit werden auch Freilandversuche mit NGT-Pflanzen möglich, was für unsere Forschung ein wichtiger Baustein ist.“
Prof. Dr. Nicolaus von Wirén weist außerdem auf zwei große Vorteile der NGT hin. „Mit diesen Techniken können wir deutlich präziser arbeiten. Und dadurch, dass aufwendige Rückkreuzungen entfallen, lässt sich der Zeitbedarf für die Züchtung erheblich verkürzen“, sagte der Agrarbiologe. „Das ist wichtig, weil es jetzt vor allem um die schnelle Anpassung der Kulturpflanzen an das sich verändernde Klima und den verringerten Einsatz von Agrochemikalien geht.“
Weitere Infos:
Hier geht es zur Pressemitteilung des Europäischen Parlamentes
Hier geht es zur Stellungnahme der Europäischen Pflanzenforschungs-Organisation (EPSO).
Und hier geht es zu einer Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter